In unserem Profil stellen wir Ihnen unser Unternehmen und unsere Firmenchronik ausführlich vor.
1. Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten
somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht
nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der
Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als
angenommen. Einer Gegenbestätigung des Käufers unter Hinweis auf
seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam,
wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich.
Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur
Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung
des Verkäufers. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder
Nebenabreden. Die einfache elektronische Form (§ 127 III BGB) ersetzt
die Schriftform nicht. Erforderlich ist insoweit die qualifizierte elektronische
Form (§ 126 a BGB)
Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige
Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich
vereinbart wird.
3. Preise
Die Preise der Angebote und Preislisten des Verkäufers verstehen sich
unverpackt in EURO ohne Mehrwertsteuer und ohne Fracht ab Werk
Wehingen. Es werden die am Tag der Lieferung gültigen Preise berechnet.
4. Liefer- und Leistungszeit
Die vom Verkäufer genannten Termine und Fristen sind unverbindlich,
sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund
von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich
erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören auch nachträglich
eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen,
Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln,
behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des
Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten - , hat der Verkäufer
auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung und die
Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben
oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise
vom Vertrag zurückzutreten.
Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach
angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht
erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
5. Versand / Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den
Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks
Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat.
Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht
die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
Der Verkäufer ist berechtigt, die Sendung auf Kosten des Käufers gegen
Bruch- Transport- und Feuerschäden zu versichern, sofern der Käufer diese
Versicherung nicht ausdrücklich ablehnt.
6. Gewährleistung
Der Verkäufer gewährleistet, daß die Produkte frei von Fabrikations- und
Materialmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate.
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Gefahrenübergang.
Der Käufer ist verpflichtet, die empfangene Ware zu prüfen, etwaige
Mängel unverzüglich binnen 10 Tagen dem Verkäufer mitzuteilen.
Im Falle einer Mitteilung des Käufers, daß die Produkte nicht der
Gewährleistung entsprechen, kann der Verkäufer nach seiner Wahl verlangen,
daß
das schadhafte Teil zur Reparatur und anschließender Rücksendung
an den Käufer geschickt wird;
der Käufer das schadhafte Teil bereithält und ein Servicetechniker des
Verkäufers zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen
oder
er eine neue Sache liefert. In diesem Fall geht das Eigentum einer
mangelhaften Sache auf den Verkäufer über.
Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der
Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder
Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Weitergehende
Ansprüche sind ausgeschlossen.
Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren
Käufer zu und sind nicht abtretbar.
Gewährleistungsansprüche für gebrauchte Waren sind ausgeschlossen.
Mehr- oder Minderleistungen im Rahmen von +/- 10 % stellen keinen
Mangel dar (Handelsbrauch).
7. Eigentumsvorbehalt
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den gelieferten Sachen vor
bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises sowie der Erfüllung der
weiteren Forderungen aus der bestehenden Geschäftsverbindung mit
dem Käufer.
Das Vorbehaltsgut darf nicht verpfändet, sicherungshalber übereignet
oder anderweitig mit Rechten Dritter belastet werden. Der Käufer ist zum
Weiterverkauf und zur Verbindung mit anderen beweglichen Sachen nur
im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt.
Der Käufer hat dafür zu sorgen, daß der Eigentumsvorbehalt des
Verkäufers nach Möglichkeit bestehenbleibt und tritt die
Kaufpreisforderung der - ggf. verarbeiteten - Sache gegenüber seinen
Abnehmern bereits jetzt in voller Höhe an den Verkäufer ab. Der
Verkäufer nimmt die Abtretung hiermit an. Der Käufer hat die Abnehmer
auf Verlangen zu benennen.
Auf Verlangen des Käufers gibt der Verkäufer Sicherungsrechte frei,
soweit der Sicherungswert die zu sichernden Forderungen um mehr als
10 % übersteigt und das Sicherungsrecht teilbar ist.
8. Zahlung
Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers 30
Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, innerhalb von 14
Tagen mit 2 % Skonto. Reparaturrechnungen sind sofort und ohne
Abzüge zahlbar.
Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des
Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen.
Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt,
die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und
zuletzt auf die Hauptleistung abzurechnen.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den
Betrag verfügen kann. Bei Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn
der Scheck eingelöst wird.
Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem
betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken
berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zuzüglich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer zu berechnen, auf jeden Fall aber 8 %
Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz, gem. § 288 II BGB.
9. Vorauszahlung und Sicherheitsleistung
Tritt nach Vertragsabschluß eine wesentliche Verschlechterung der
Vermögensverhältnisse des Käufers ein oder ergeben sich begründete
Zweifel über die Zahlungswilligkeit des Käufers, so ist der Verkäufer berechtigt,
nach seiner Wahl auf seine Lieferungen Vorauszahlungen oder
Sicherheitsleistung zu verlangen.
10. Haftungsbeschränkung
Schadenersatzansprüche gegen den Verkäufer als auch gegen dessen
Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen sind ausgeschlossen, soweit nicht
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
Die Haftung ist im Übrigen für Sachschäden und Personenschäden auf
1.500.000,00 EUR beschränkt.
11. Abnahmeverzug
Bei Abnahmeverzug von mehr als einem Monat nach Anzeige der
Versandbereitschaft kann der Verkäufer Lagergeld in Höhe von 3 % des
Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat berechnen.
12. Warenrückgabe
Jede Warenrückgabe bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des
Verkäufers. Gutgeschrieben wird der berechnete Gegenwert abzüglich der
Bearbeitungskosten von mind. 40 % und anfallenden Überarbeitungskosten.
Die Rücksendung hat für den Verkäufer kostenfrei zu erfolgen.
Sonderanfertigungen, Umfertigungen, Auslaufmodelle sowie Artikel, welche
nicht in den Verkaufsunterlagen des Verkäufers geführt werden, sind von
einer Rückgaben grundsätzlich ausgeschlossen.
13. Datenspeicherung
Der Käufer ist damit einverstanden, daß seine für die Vertragserfüllung relevanten
Daten beim Verkäufer gespeichert werden.
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen
zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
Soweit gesetzlich zulässig, ist Wehingen ausschließlicher Gerichtsstand
für sich alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden
Streitigkeiten.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine
Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder
werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen
oder Vereinbarungen nicht berührt.